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Informationen zum Dokument  BGE 142 III 425  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt die Festsetzung des Ko ...
3.1 Zu Recht steht nicht in Frage, dass die Betreibungs- und Konk ...
3.2 Der Kanton Zug hat die Zuger Kantonalbank und die übrige ...
3.3 Unbestritten ist sodann, dass Anfechtungsobjekt der betreibun ...
3.4 Die Rechtsprechung hat sich verschiedentlich mit der Anfechtb ...
3.5 Vorliegend gibt nicht der Entscheid der Nachlassliquidatoren  ...
3.5.1 Die Pflicht zur Übergabe von Vermögenswerten an d ...
3.5.2 Art. 9 SchKG sieht keine Zinspflicht vor (PETER, in: Basler ...
3.5.3 Wenn die Beschwerdeführerin sich gegen die Unangemesse ...
3.6 Was die Beschwerdeführerin im Übrigen vorbringt, ve ...
3.6.1 Die Beschwerdeführerin kritisiert die Auffassung der V ...
3.6.2 Die Beschwerdeführerin leitet aus Art. 24 SchKG bzw. d ...
3.6.3 Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführerin lä ...
3.7 Nach dem Dargelegten ist nicht zu beanstanden, wenn die Aufsi ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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