VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 141 III 590  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Angefochten ist die Verfügung des Konkursgerichts üb ...
3.1 Gemäss Art. 230 Abs. 1 SchKG verfügt das Konkursger ...
3.2 Der Antrag des Konkursamtes selber ist keine Verfügung,  ...
3.2.1 Der Schuldner, über welchen der Konkurs eröffnet  ...
3.2.2 Das Obergericht hat im Wesentlichen die basellandschaftlich ...
3.3 Das Bundesgericht hat die Frage, ob ein Gläubiger ein hi ...
3.4 Nach dem Dargelegten ist ein Gläubiger legitimiert, die  ...
3.4.1 Die richterliche Einstellungsverfügung ist gemäss ...
3.4.2 In diesem Sinn haben die Beschwerdeführerinnen in ihre ...
3.4.3 Die blosse Neubeurteilung der Begründetheit von Anspr& ...
3.5 Was die Beschwerdeführerinnen im Weiteren vorbringen, ve ...
3.5.1 Soweit die Beschwerdeführerinnen von "Fr. 1,3 Mio. in  ...
3.5.2 Die Beschwerdeführerinnen kritisieren weiter die Verf& ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).