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Informationen zum Dokument  BGE 141 III 580  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.2 Zur Beschwerde in Zivilsachen ist nur berechtigt, wer durch d ...
1.2.1 Im Rahmen der Rechtshilfe steht nach der Rechtsprechung dem ...
1.2.2 Die Tragweite dieser Rechtsprechung muss im konkreten Fall  ...
1.2.3 Würde die Aufsichtsbehörde des Konkursamtes die V ...
3. Anlass zur vorliegenden Beschwerde gibt das Gesuch des Konkurs ...
3.1 Gemäss Abs. 1 von Art. 4 SchKG ("Rechtshilfe") nehmen di ...
3.2 Zur Inventaraufnahme (Art. 221 SchKG) ist das Konkursamt am W ...
3.2.1 Die Einvernahme des Schuldners durch das Konkursamt ist zwe ...
3.2.2 Die Vorinstanz verneint die Pflicht zur Rechtshilfe mit der ...
3.3 Die obere Aufsichtsbehörde hat demgegenüber ausgef& ...
3.3.1 Die Vorinstanz hat selber (zu Recht) angenommen, dass die E ...
3.3.2 Die Überlegung der Vorinstanz läuft darauf hinaus ...
3.3.3 Aus der von der Vorinstanz zitierten Literaturstelle von LU ...
3.3.4 Die übrigen Erwägungen der Vorinstanz zum polizei ...
3.4 Nach dem Dargelegten ist mit Bundesrecht nicht vereinbar, wen ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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