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Informationen zum Dokument  BGE 141 III 84  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Streitigkeiten zwischen Kantonen über die Zuständigk ...
2. Eine Verfügungskompetenz der gerichtlichen Beschwerdeinst ...
3. Die Auslegung von Art. 444 ZGB ergibt Folgendes: ...
3.1 Mit der Marginalie "Prüfung der Zuständigkeit" best ...
3.2 Die Entstehungsgeschichte der Bestimmung belegt freilich, das ...
3.2.1 Der Bericht mit Vorentwurf (VE) für ein Bundesgesetz & ...
3.2.2 Die Botschaft vom 28. Juni 2006 zur Änderung des Schwe ...
3.2.3 Auf Antrag seiner Kommission beschloss der Ständerat d ...
3.3 Als Zwischenergebnis kann festgehalten werden, dass zumindest ...
3.4 Die Ansichten in der Lehre dazu sind freilich geteilt: ...
3.4.1 Eine Minderheit nimmt an, dass die Beschwerdeinstanz eines  ...
3.4.2 Nach der Mehrheitsmeinung entscheidet die zuerst angerufene ...
3.4.3 Vereinzelt wird hervorgehoben, dass dem unterlegenen Kanton ...
3.5 Das Bundesgericht hat sich mit der Frage noch nicht befasst.  ...
4. Die Subsidiarität der Klage gegenüber der Beschwerde ...
4.1 Aus dem Wortlaut von Art. 120 BGG kann geschlossen werden, da ...
4.2 Im Verhältnis zwischen Bundesbehörden und Kantonen  ...
4.3 Mit Blick auf die rechtsstaatlichen Bedenken müssen an d ...
4.4 Ein vergleichbares Anfechtungsverfahren, geschweige denn die  ...
4.5 Abstriche von den Anforderungen an die Gesetzesgrundlage im S ...
4.5.1 Eingewendet wird, die Ermittlung des Sachverhalts im Klagev ...
4.5.2 Der Klageweg hat gegenüber dem Beschwerdeweg einen Vor ...
4.5.3 Der Klageweg hat gegenüber dem Beschwerdeweg den weite ...
4.6 Die zugunsten des Beschwerdewegs angeführten Gründe ...
4.7 Insgesamt ist in Art. 444 Abs. 4 ZGB keine bundesgesetzliche  ...
5. Im Eventualantrag verlangen die Beschwerdeführer, ihre Ei ...
5.1 Aus nachstehenden Gründen bleibt die Frage offen, ob Kla ...
5.2 Parteien des Klageverfahrens sind die Kantone. Deren prozessu ...
5.3 Aus den dargelegten Gründen ist auf die Klage nicht einz ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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