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Informationen zum Dokument  BGE 140 III 206  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Aus den Erwägungen:
3. Der Beschwerdeführer wirft der Vorinstanz vor, sie habe d ...
3.1 Die Vorinstanz ging zutreffend davon aus, dass die von der Be ...
3.2 Wie im angefochtenen Entscheid dargestellt, bildete der aktie ...
3.2.1 In der älteren Literatur wurde zunächst allgemein ...
3.2.2 Nach dem Aufkommen der Finanzierungsgenussscheine bei Aktie ...
3.2.3 Über die gesetzgeberische Absicht lässt sich den  ...
3.3 Im Gegensatz zum Genossenschaftsrecht (Art. 828 ff. OR) enth& ...
3.3.1 Die Entwicklung der verbreiteten Ausgabe von Genussscheinen ...
3.3.2 Damit ist der Partizipationsschein im geltenden Recht klar  ...
3.4 Das Genossenschaftsrecht (Art. 828 ff. OR) enthält keine ...
3.4.1 So wurde Mitte Januar 1993 vom EJPD eine Groupe de ré ...
3.4.2 Mit der Änderung des Obligationenrechts (GmbH-Recht so ...
3.4.3 Im Rahmen der Revision des GmbH-Rechts wurden auch gewisse  ...
3.5 Die Vorinstanz hat angenommen, die Regelung über die Gen ...
3.5.1 Eine Lücke im Gesetz besteht, wenn sich eine Regelung  ...
3.5.2 Der Umstand, dass sich eine bestimmte Regelung im Gesetz ni ...
3.5.3 Ob das eine oder das andere zutrifft, ist durch Auslegung z ...
3.5.4 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, das ...
3.5.5 Der Beschwerdeführer weist daher zu Recht darauf hin,  ...
3.6 Der Gesetzgeber hat das Partizipationskapital für die Ak ...
3.6.1 Die Unzulässigkeit des Partizipationsscheins wird in d ...
3.6.2 Die Botschaft zur Revision des GmbH-Rechts stellte hinsicht ...
3.6.3 Der Gesetzgeber stellte zudem darauf ab, dass die Partizipa ...
3.6.4 Die Materialien insbesondere zur GmbH-Revision bringen den  ...
3.6.5 Der Ansicht der Beschwerdegegnerin, wonach ohne besondere g ...
3.6.6 Nach der aktienrechtlichen Regelung des Partizipationsschei ...
3.7 Mit dem Entscheid, die Ausgabe von Partizipationsscheinen nic ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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