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Informationen zum Dokument  BGE 139 III 98  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Ab 1. Januar 2013 gilt gemäss nArt. 450 Abs. 1 ZGB, dass  ...
3.1 Ausgangspunkt jeder Auslegung bildet der Wortlaut der Bestimm ...
3.2 Nach nArt. 450 Abs. 1 ZGB kann gegen Entscheide der Erwachsen ...
3.2.1 In Übereinstimmung mit dem Wortlaut von nArt. 450 Abs. ...
3.2.2 Die Vorgabe, dass die Erwachsenenschutzbehörde ein "Ge ...
3.2.3 Entgegen der Darstellung der Beschwerdeführer haben di ...
3.3 Der Schluss aus den Gesetzesmaterialien, dass die Kantone nic ...
3.4 Vom Schluss aus den Gesetzesmaterialien abzuweichen, besteht  ...
3.5 Aus den dargelegten Gründen erweist sich die Beschwerde  ...
4. Genügt ein Gericht im materiellen Sinne als Beschwerdeins ...
4.1 Im Kapitel über die Behörden nennt die Verfassung d ...
4.2 Jede Person, deren Sache in einem gerichtlichen Verfahren beu ...
4.3 Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Bezirksrates sow ...
4.3.1 Der Statthalter als Präsident und die weiteren Mitglie ...
4.3.2 Mit der Beschwerde kann gemäss nArt. 450a Abs. 1 ZGB R ...
4.3.3 In tatsächlicher Hinsicht kann mit der Beschwerde die  ...
4.3.4 Gerichtsorganisatorisch steht der Bezirksrat als Beschwerde ...
4.3.5 Aufgrund der gesetzlichen Ausgestaltung sind der Statthalte ...
4.4 Unabhängigkeit in der Rechtsprechung ist dem Bezirksrat  ...
4.4.1 Das Bezirksverwaltungsgesetz sieht in § 10 vor, dass d ...
4.4.2 Im öffentlich-rechtlichen Bereich nehmen Bezirksrat un ...
4.4.3 Im zivilrechtlichen Bereich sind die dem Bezirksrat bzw. St ...
4.4.4 Dass dem Bezirksrat dem äusseren Anschein nach die Una ...
4.4.5 Insgesamt vermittelt auch das äussere Erscheinungsbild ...
4.5 Aus den dargelegten Gründen darf angenommen werden, dass ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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