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Informationen zum Dokument  BGE 139 III 78  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Das Kantonsgericht ist im angefochtenen Entscheid zum Schluss ...
3.2 Die Beschwerdeführer legen vor Bundesgericht dar, die Au ...
3.3 Die Beschwerdegegner führen an, Art. 145 ZPO sei auch au ...
Erwägung 4
4.1 Gemäss Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO gilt der Fristenstills ...
4.2 In der Lehre und kantonalen Praxis wird einhellig bejaht, das ...
4.3 Das Bundesgericht hat sich zu dieser Frage noch nicht geä ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Der Wortlaut von Art. 145 Abs. 2 lit. b ZPO nennt einzig da ...
4.4.2 Art. 138 Abs. 2 lit. b des Vorentwurfs der Expertenkommissi ...
4.4.3 Art. 145 ZPO findet sich im 1. Teil ("Allgemeine Bestimmung ...
4.4.4 Typisches Merkmal des summarischen Verfahrens ist neben der ...
4.4.5 Aus diesen Gründen wird ersichtlich, dass die Ausnahme ...
4.5 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Art. 145 Abs. 2 lit. b ...
Erwägung 5
5.1 Das Kantonsgericht hat demnach grundsätzlich zu Recht de ...
5.2 Nach Art. 238 lit. f ZPO hat der Entscheid eine Rechtsmittelb ...
5.3 Nach einem überwiegenden Teil der Lehre ist die Hinweisp ...
Erwägung 5.4
5.4.1 Der Wortlaut von Art. 145 Abs. 3 ZPO auferlegt dem Gericht  ...
5.4.2 Art. 145 Abs. 3 ZPO verfolgt den Zweck, in Bezug auf den Fr ...
5.4.3 Zu prüfen ist, ob die Materialien zuverlässigen A ...
5.5 Die Beschwerde erweist sich demnach insoweit als begründ ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
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