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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 593 - Fürsorge wegen Fremdgefährdung  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Im vorliegenden Fall hat das Jugendgericht am 24. November 201 ...
3. Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geis ...
Erwägung 4
4.1 Der Beschwerdeführer macht geltend, laut den verbindlich ...
4.2 Das Verwaltungsgericht hält in der Tat dafür, mit d ...
Erwägung 5
5.1 Das Verwaltungsgericht geht wie erwähnt von einem erhebl ...
5.2 Es sei an dieser Stelle auf die Ausführungen des aktuali ...
6. Zu berücksichtigen ist sodann, dass angesichts der zurzei ...
Erwägung 7
7. Der Beschwerdeführer erachtet die fürsorgerische Fre ...
7.1 Aus dem Massnahmebericht vom 6. Juni 2012 des Massnahmenzentr ...
7.2 Entscheidend ist vorerst, dass ein Behandlungserfolg durch de ...
Erwägung 8
8. Mit Bezug auf die Eignung der JVA als Einrichtung im Sinn von  ...
8.1 Gemäss Art. 397a Abs. 1 ZGB darf eine mündige Perso ...
8.2 Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs f& ...
8.3 Zurzeit steht dem Beschwerdeführer -- den Feststellungen ...
9. Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass der Beschwerdef&u ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: A. Tschentscher
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