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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 497  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Wie bereits im kantonalen Verfahren macht die Beschwerdefü ...
3. Umstritten ist zunächst die Auslegung von Art. 578 ZGB, d ...
3.1 Im Zusammenhang mit dieser Norm verneinte das Obergericht die ...
3.2 In materieller Hinsicht befand das Obergericht, die Erbanwart ...
3.3 Die Beschwerdeführerin ist zusammengefasst der Meinung,  ...
3.4 Grundsätzlich haftet der Schuldner für eingegangene ...
4. Die Beschwerdeführerin begründet den Rechtsmissbrauc ...
4.1 Zunächst ist festzuhalten, dass das Eingehen eines Erbve ...
4.2 Der Erbvertrag ist kein in sich geschlossenes Institut. Er ka ...
5. Im Eventualstandpunkt macht die Beschwerdeführerin einen  ...
6. Die Beschwerdeführerin macht eine Schenkungspauliana gelt ...
6.1 Die Anfechtungsklage richtet sich gegen die Personen, die mit ...
6.2 In der Sache selbst hat das Obergericht erwogen, dass der Erb ...
6.3 Zu prüfen ist weiter die Frage, ob der Erbverzicht zugun ...
7. Die Beschwerdeführerin macht weiter eine Absichtspauliana ...
7.1 Im angefochtenen Entscheid wurde festgehalten, dass die Absic ...
7.2 Diesen Ausführungen versucht die Beschwerdeführerin ...
7.3 Nach der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zu Art. 288 SchKG ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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