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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 193  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Das angefochtene Urteil betrifft die güterrechtliche Ause ...
2. Hauptgegenstand der güterrechtlichen Auseinandersetzung i ...
2.1 Ein landwirtschaftliches Gewerbe, das ein Ehegatte als Eigent ...
2.2 Das Kantonsgericht hat den Weinbaubetrieb als einen Vermö ...
2.3 Auf die vorstehenden, in der Beschwerde unangefochten geblieb ...
3. Für die Ermittlung des Ertragswertes eines landwirtschaft ...
3.1 Im Zeitpunkt seines Inkrafttretens am 1. Januar 1988 (AS 1986 ...
3.2 Für die Ertragswertschätzung sieht Art. 10 Abs. 2 B ...
3.2.1 Die rechtskräftige Schätzung ist - wie bis anhin  ...
3.2.2 Die behördliche Schätzung umfasst nach dem Gesetz ...
3.2.3 Im Güterrechtsprozess hat das Zivilgericht somit den E ...
3.3 Das Bezirksgericht hat die kantonale Schätzungsbehö ...
4. Streitig ist die Bewertung des Lagerbestandes an Wein und Schn ...
4.1 Da der Weinbaubetrieb dem Eigengut des Beschwerdegegners zuzu ...
4.2 Das Kantonsgericht hat keine Feststellungen darüber getr ...
4.3 Mit Bezug auf die tatsächliche Wertermittlung ergibt sic ...
4.3.1 Das Kantonsgericht hat nicht auf das Schätzungsgutacht ...
4.3.2 An triftigen Gründen für sein Abweichen vom Gutac ...
4.3.3 Insgesamt durfte das Kantonsgericht willkürfrei vom ei ...
4.3.4 Stichhaltiges vermag die Beschwerdeführerin gegen die  ...
4.3.5 Aus den dargelegten Gründen kann die Ermittlung des ta ...
5. Die Beschwerdeführerin wendet ein, das Kantonsgericht hab ...
5.1 Gemäss den Feststellungen des Kantonsgerichts gehör ...
5.2 Das Kantonsgericht hat das behördliche Schätzungsgu ...
5.3 Im Ergebnis kann somit nicht beanstandet werden, dass das Kan ...
6. Die Beschwerdeführerin macht Investitionen aus der Errung ...
6.1 Das Kantonsgericht hat festgestellt, im Jahre 1997 habe der B ...
6.2 Ersatzforderungen der Errungenschaft bestehen nach Ansicht de ...
6.3 Insgesamt vermag die Beschwerdeführerin mit ihren Vorbri ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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