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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 97  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Vor Bundesgericht ist zur Hauptsache streitig, ob und wie sich ...
2.1 Wo die Ehegatten sich einig sind, den gemeinsamen Haushalt au ...
2.2 Selbst wenn gemäss den Tatsachenfeststellungen des Sachg ...
2.3 Wie sich das Zusammenleben eines Ehegatten in einer neuen Par ...
2.3.1 Wird der unterhaltsberechtigte Ehegatte von seinem neuen Pa ...
2.3.2 Erfolgt keine finanzielle Unterstützung oder sind ents ...
2.3.3 Schliesslich ist auch im Rahmen des Eheschutzes nicht ausge ...
3. Die Anwendung der dargelegten Grundsätze auf den vorliege ...
3.1 Die Parteien sind sich im kantonalen Verfahren einig gewesen, ...
3.2 Zur Vereinbarung der Ehegatten, wie sie die Aufgaben und die  ...
3.3 Vor Obergericht war streitig, ob die Beschwerdegegnerin von i ...
3.3.1 Das Obergericht ist davon ausgegangen, die Beschwerdegegner ...
3.3.2 Eine Verfassungsverletzung erblickt der Beschwerdeführ ...
3.3.3 Inwiefern die obergerichtliche Annahme, die belegten Zahlun ...
3.4 Hauptstreitpunkt war im kantonalen Verfahren, ob das Zusammen ...
3.4.1 Das Obergericht hat festgehalten, das Zusammenleben der Bes ...
3.4.2 Die tatsächlichen Voraussetzungen, die rechtlich auf e ...
3.4.3 Im erwähnten Urteil C.447/1987 vom 19. Januar 1988 hat ...
3.4.4 Für den Entscheid über die Obhutszuteilung hat da ...
3.4.5 Unter Willkürgesichtspunkten kann die obergerichtliche ...
3.5 Aus den dargelegten Gründen muss die Beschwerde abgewies ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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