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Informationen zum Dokument  BGE 138 III 11  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Das Obergericht des Kantons Luzern anerkennt, dass die Schuldn ...
5.1 Nach Art. 1 MSA sind die Gerichte und Verwaltungsbehörde ...
5.2 Ist das Minderjährigenschutzabkommen nach der Rechtsprec ...
5.2.1 Ausdrücklich bejaht wird diese Frage von BUCHER (a.a.O ...
5.2.2 Demgegenüber führt SCHWANDER (a.a.O., N. 24 zu Ar ...
5.2.3 Die bereits zitierten Autoren JAMETTI GREINER und SIEHR beg ...
5.3 Das Minderjährigenschutzabkommen legt als hauptsäch ...
5.4 Nach dem Gesagten kann dem Schluss des Obergerichts, bei der  ...
7. Weitere spezielle Staatsverträge, denen sowohl Deutschlan ...
Erwägung 7.1
7.1.1 Der Anwendungsbereich des aLugÜ ist in dessen Art. 1 g ...
7.1.2 Der Sache nach betrifft die vorliegende Streitsache den Ans ...
7.2 Zu prüfen bleibt, ob die schweizerischen Gerichte in der ...
7.2.1 Nach Art. 2 aLugÜ sind Personen, die ihren Wohnsitz im ...
7.2.2 Das europäische Prozessrecht geht grundsätzlich v ...
7.2.3 Nach dem Verständnis, das dem Lugano-Übereinkomme ...
7.2.4 Damit bleibt nur mehr zu untersuchen, ob das Verfahren um A ...
7.3 Nach dem Gesagten steht fest, dass die schweizerischen Gerich ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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