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Informationen zum Dokument  BGE 137 III 444  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Dienstbarkeit zu Gunsten der Beschwerdegegnerin ist im Gru ...
2.1 Die im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit zu Gunsten der Be ...
2.2 Als Personaldienstbarkeit bestimmt sich ihr Inhalt und Umfang ...
2.3 Die Bestimmung von Inhalt und Umfang der Dienstbarkeit hat di ...
2.3.1 Zum Gegenstand des Dienstbarkeitsvertrags hat das Obergeric ...
2.3.2 Bereits aufgrund des Wortlautes von Ziff. 4 hat das Oberger ...
2.3.3 Für sein Verständnis des Dienstbarkeitsvertrags s ...
2.3.4 Dass von einem Kiesausbeutungsrecht mit anschliessender Rek ...
2.3.5 Sei im Kiesausbeutungsrecht zu Gunsten der Beschwerdegegner ...
3. Der Grundbucheintrag lautet auf "Kiesausbeutungsrecht". Vor Ob ...
3.1 Grundbuchtechnisch wird das Stichwort "Kiesausbeutungsrecht"  ...
3.2 Nach dem zur Zeit der Begründung bestehenden und dem heu ...
3.3 Der Grundbucheintrag "Kiesausbeutungsrecht" legt die damit ve ...
4. Gegen die obergerichtliche Auslegung des Erwerbsgrundes wendet ...
4.1 Eine Verpflichtung zur Wiederherstellung des ursprünglic ...
4.1.1 Während die Beschwerdeführerin diese öffentl ...
4.1.2 Für das Bundesgericht ist unangefochten und verbindlic ...
4.1.3 Es kann somit festgehalten werden, dass die Beschwerdegegne ...
4.2 Das Obergericht ist davon ausgegangen, der Grundeigentüm ...
4.2.1 Das Obergericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass bei ...
4.2.2 Die einschlägige Ziff. 4 des Dienstbarkeitsvertrags vo ...
4.2.3 Die Vertragsabrede mit ihrer ausdrücklichen Bezugnahme ...
4.2.4 Ernsthafte Gründe dafür, vom klaren Wortlaut des  ...
4.2.5 Zur Hauptsache wendet die Beschwerdeführerin ein, es h ...
4.3 Aus den dargelegten Gründen ist der Haupteinwand der Bes ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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