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Informationen zum Dokument  BGE 137 III 268  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Erwägungen:
1. Vorab stellen sich verschiedene Eintretensfragen. ...
1.1 Die Beschwerde in Zivilsachen steht bei paulianischen Anfecht ...
1.2 Mit Bezug auf die Sachverhaltsfeststellung und Beweiswür ...
1.3 Aus den dargelegten Gründen nicht einzutreten ist sodann ...
1.4 Nach dem Gesagten kann auf die sich einzig gegen das handelsg ...
2. Aus der vorstehenden Erwägung resultiert, dass dem bundes ...
2.1 Diese ergeben zusammengefasst, dass die Beschwerdegegnerin im ...
2.2 Das Handelsgericht hat diese Fakten dahingehend gewürdig ...
2.3 Das Handelsgericht erwog in diesem Zusammenhang, in der Wirts ...
2.4 Das Handelsgericht hat weiter erwogen, dass mit Bezug auf die ...
3. Die Beschwerdeführerin macht in rechtlicher Hinsicht eine ...
4. Was die Norm von Art. 288 SchKG anbelangt, so sind alle Rechts ...
4.1 Als erstes Tatbestandsmerkmal muss eine Schädigung der a ...
4.2 Als weiteres Tatbestandsmerkmal von Art. 288 SchKG muss beim  ...
4.2.1 In allgemeiner Hinsicht ist zunächst zu beachten, dass ...
4.2.2 Im spezifischen Kontext ist sodann zu berücksichtigen, ...
4.2.3 Das Handelsgericht hat nicht am soeben erwähnten BGE 1 ...
4.2.4 Wie bereits mehrfach erwähnt, ist im vorliegenden Fall ...
4.3 Ist nach dem Gesagten keine Schädigungsabsicht der Besch ...
5. Zusammenfassend ergibt sich, dass die Beschwerde in Zivilsache ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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