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Informationen zum Dokument  BGE 137 III 49  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. In tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass die Beschwerde ...
3. Fallbezogen zeigt sich die rechtliche Ausgangslage wie folgt: ...
3.1 Die Art. 122 ff. ZGB regeln die Scheidungsfolgen betreffend " ...
3.2 Mittel der beruflichen Vorsorge können für selbst g ...
3.2.1 Für den Vorbezug sehen Art. 331e OR und Art. 30c BVG i ...
3.2.2 Die im Wesentlichen gleiche Regelung gilt für die Verp ...
3.2.3 Eine unterschiedliche Behandlung erfahren Vorbezug und Verp ...
3.3 Trotz der gesetzlichen Rückzahlungsverpflichtung und der ...
3.3.1 Im Umfang des eingetretenen Verlustes fallen die vorbezogen ...
3.3.2 Nach der Lehre gelten die Grundsätze nicht nur fü ...
3.3.3 Die Frage des absehbaren Wertverlustes stellt sich in gleic ...
3.4 Ist ein vollständiger Wertverlust weder tatsächlich ...
3.4.1 Das vorbezogene Kapital gilt im Falle einer Scheidung vor E ...
3.4.2 Die Lage zeigt sich nicht wesentlich anders bei der Verpf&a ...
3.4.3 In BGE 135 V 324 hat das Bundesgericht anhand der Lehre ver ...
3.5 Es stellt sich abschliessend die Frage, ob der Vorsorgeausgle ...
4. Die Rechtsanwendung ergibt im vorliegenden Fall Folgendes: ...
4.1 In tatsächlicher Hinsicht steht unangefochten fest, dass ...
4.2 Das Kantonsgericht hat auf die Feststellung des Kreisgerichts ...
4.3 Die entscheidende Frage, ob ein Wertverlust, d.h. die Verwert ...
4.4 Entscheidend ist zunächst, ob und in welchem Umfang ein  ...
4.5 Die Möglichkeiten, wie der Beschwerdegegner den Anspruch ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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