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Informationen zum Dokument  BGE 137 III 8  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Ausgangslage zeigt sich wie folgt: ...
2.1 Die gesetzlichen Erben können, wo es nicht anders angeor ...
2.2 Der Verkauf der Erbschaftssache hat auf Verlangen eines Erben ...
2.3 Mit Entscheid vom 21. Februar 2008 hat die Teilungsbehör ...
3. Gemäss Art. 612 Abs. 3 ZGB entscheidet die zuständig ...
3.1 Aus Rechtsprechung und Lehre ergibt sich Folgendes: ...
3.1.1 Das Bundesgericht hat zur Zuständigkeitsfrage festgeha ...
3.1.2 Der Rechtsprechung ist teilweise Kritik erwachsen, auf die  ...
3.1.3 Sind die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 61 ...
3.2 Die Teilungsbehörde, die bei Uneinigkeit der Erben auf V ...
3.3 Zu den Aufgaben der Teilungsbehörde gehört gemä ...
3.3.1 Nach schweizerischer Rechtsauffassung sind Gerichte und Beh ...
3.3.2 Als Vorfragen muss die Teilungsbehörde, die über  ...
3.3.3 Bedenken gegen die Befugnis der Teilungsbehörde, mater ...
3.4 Auch das Interesse der Erben an einer zweckmässigen Durc ...
3.4.1 Gemäss Art. 607 Abs. 2 ZGB können die Erben (unte ...
3.4.2 Die Klagebefugnis bei Uneinigkeit schliesst nicht aus, dass ...
3.4.3 Ist die Erbteilungsklage hingegen rechtshängig, fä ...
3.5 Aus den dargelegten Gründen erweist sich die Rechtsauffa ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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