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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 490  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 4
4.1 Bei der Beurteilung, ob eine Überpfändung vorliegt, ...
4.2 Gemäss Art. 97 Abs. 2 SchKG wird nicht mehr gepfänd ...
4.3 Gegebenenfalls könnte einer Wertänderung mit einer  ...
4.4 Es bleibt die Frage, ob die ausserhalb einer formellen Neusch ...
4.5 Die Vorinstanz hat zur Begründung der Pfändungshera ...
4.6 Diese Ausführungen vermögen nicht zu überzeuge ...
4.7 Folglich erweist sich die Beschwerde als begründet. Der  ...

Bearbeitung, zuletzt am 19.04.2024, durch:
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