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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 449  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 3
3.1 Umstritten ist andererseits der Vorsorgeausgleich. Sofern bei ...
3.2 Das Kantonsgericht stellte fest, dass der Vorsorgefall bei de ...
3.3 Die Beschwerdeführerin rügt eine Verletzung von Art ...
Erwägung 3.4
3.4.1 Es ist unbestritten, dass der Beschwerdegegner über ei ...
3.4.2 Für den Ausschluss der Anwendung von Art. 122 Abs. 1 Z ...
3.4.3 Damit ist das Kantonsgericht unzutreffenderweise davon ausg ...
Erwägung 4
4.1 Nach Art. 123 Abs. 2 ZGB kann das Gericht die Teilung ganz od ...
4.2 In einem zweiten Schritt ist damit zu prüfen, ob sich da ...
4.3 Der Teilungsanspruch bezweckt einen Ausgleich für die vo ...
Erwägung 4.4
4.4.1 Der gesetzliche Verweigerungsgrund von Art. 123 Abs. 2 ZGB  ...
4.4.2 In diesem Sinne könnte die hälftige Teilung etwa  ...
4.4.3 Das Kantonsgericht legt nicht dar, inwiefern die hälft ...
Erwägung 4.5
4.5.1 Eine (teilweise) Verweigerung fällt ebenfalls in Betra ...
4.5.2 So erachtete das Bundesgericht ehewidriges Verhalten und di ...
4.5.3 Soweit das Kantonsgericht festhält, es könne nich ...
4.5.4 Wenn das Kantonsgericht eine hälftige Teilung als fund ...
4.6 Liegt damit kein Verweigerungsgrund vor, hat die Beschwerdef& ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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