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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 401  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Der Beschwerdeführer erblickt darin, dass die Beschwerdeg ...
5.1 Die Bedeutsamkeit und allenfalls die Tragweite der Einwilligu ...
Erwägung 5.2
5.2.1 Das sogenannte "Recht am eigenen Bild" ist eine Unterart de ...
5.2.2 Die Einwilligung ist nach einem Teil der Lehre grundsä ...
5.2.3 Es ist deshalb im Ergebnis von einer grundsätzlichen Z ...
Erwägung 5.3
5.3.1 Vorliegend ist nicht strittig, dass die Beschwerdegegnerin  ...
5.3.2 Nicht bestritten ist weiter, dass die Einwilligung genü ...
5.4 Die Einwilligung in eine Persönlichkeitsverletzung ist n ...
5.4.1 Das Obergericht stellt die Wirksamkeit der Einwilligung der ...
5.4.2 Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen: Daraus ...
5.5 Entscheidend ist vielmehr, ob sich die Beschwerdegegnerin rec ...
5.6 Damit sind keine Umstände nachgewiesen worden bzw. ersic ...
5.7 Zusammenfassend ergibt sich somit, dass die Beschwerdegegneri ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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