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Informationen zum Dokument  BGE 136 III 23  Materielle Begründung

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Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
5. Es ist strittig, ob die Vorinstanz zu Recht bejahte, dass die  ...
5.1 Die Eidgenossenschaft stützte ihre Klagebefugnis auf Art ...
5.2 Wie sich schon aus dem Wortlaut von Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG ...
5.3 Das Klagerecht des Bundes ist nach Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG  ...
6. Es wird zunächst geprüft, ob die Vorinstanz zutreffe ...
6.1 Art. 10 Abs. 2 lit. c UWG sieht seinem Wortlaut nach eine Kla ...
6.2 Die Frage, ob dem Bund gestützt auf Art. 10 Abs. 2 lit. ...
6.2.1 In BGE 126 III 198 war eine vom Bund erhobene Zivilklage ge ...
6.2.2 Zu erwähnen ist weiter BGE 124 IV 73. In diesem Urteil ...
6.3 Die Beschwerdeführerin steht auf dem Standpunkt, die Kla ...
6.4 Zunächst ist zu prüfen, ob für die Bestimmung  ...
6.5 Weiter ist zu prüfen, ob sich das Klagerecht des Bundes  ...
6.5.1 Das Amtsgericht hielt dafür, wenn eine Rufschädig ...
6.5.2 Es rechtfertigt sich sodann, auch auf die weitere Eventualb ...
6.6 Die Beschwerdegegnerin vertritt die Auffassung, dass in F&aum ...
6.6.1 Die Tragweite der im IPRG enthaltenen Verweisungen auf ein  ...
6.6.2 Ob eine Regelung des schweizerischen Rechts eine "loi d'app ...
6.6.2.1 Das Gesetz muss in erster Linie aus sich selbst heraus, d ...
6.6.2.2 Wie bereits ausgeführt (E. 5.2 vorne), liegt der Zwe ...
6.6.2.3 Damit ist die Frage noch nicht beantwortet, nach welchem  ...
6.6.3 Im Ergebnis hat die Vorinstanz zu Recht entschieden, dass d ...
9. Die Vorinstanz begründete die von ihr ausgesprochenen Ver ...
9.1 Nach Art. 2 UWG ist jedes täuschende oder in anderer Wei ...
9.1.1 Zur Frage des täuschenden Verhaltens der Beschwerdef&u ...
9.1.3 Nach den Feststellungen der Vorinstanz über den Adress ...
9.1.5 Die Vorinstanz bejahte die Wettbewerbsrelevanz des der Besc ...
9.2 Es ist damit weiter zu prüfen, ob die betroffenen ausl&a ...
9.3 Zusammenfassend hat die Vorinstanz zu Recht entschieden, dass ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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