VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 135 III 389  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1.1 Angefochten ist ein Entscheid über die richterliche Beri ...
3. Anlass zur Berichtigungsklage des Beschwerdeführers gibt  ...
3.1 Die umstrittene Eintragung im Familienregister stützt si ...
3.2 Das Bereinigungsverfahren genügt dort nicht, wo der eine ...
3.3 Auf Berichtigung kann klagen, wer ein Interesse an der Vollst ...
3.3.1 Vorliegend hat das Obergericht die Berichtigung verweigert, ...
3.3.2 Die Vorinstanz hat dem Beschwerdeführer im Ergebnis zu ...
3.3.3 In aArt. 45 Abs. 1 ZGB fehlte eine ausdrückliche Umsch ...
3.3.4 Auch mit dem Argument, bei einer Berichtigung des Zivilstan ...
3.3.5 Nach dem Dargelegten ist mit Art. 42 Abs. 1 ZGB nicht verei ...
3.4 Das Obergericht hat - eigentlich für den Fall, dass die  ...
3.4.1 Die Vorinstanz erblickt Rechtsmissbrauch darin, weil der Be ...
3.4.2 Bei der Führung der Personenstandsregister ist sodann  ...
3.4.3 Die weiteren Erwägungen zum "Profit", den der Beschwer ...
3.5 Nach dem Dargelegten ist mit Bundesrecht nicht vereinbar, wen ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).