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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 547  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Der "Panton"-Stuhl, dessen Form von der Beschwerdegegnerin als ...
2.1 Das IGE vertritt in der Begründung der Beschwerde die An ...
2.2 Das Designgesetz bezweckt die Förderung der ästheti ...
2.3 Das Zeichen, das als Marke beansprucht wird, soll den Adressa ...
2.3.1 Ob ein Zeichen als Marke in Frage kommt, beurteilt sich nac ...
2.3.2 Die umstrittene dreidimensionale Form wird im vorliegenden  ...
2.3.3 An die Aufmerksamkeit, welche die Endverbraucher von Konsum ...
2.3.4 Damit eine Warenform als Herkunftshinweis im Sinne des Mark ...
2.3.5 Die Vorinstanz beschreibt die als Marke beanspruchte Form d ...
2.4 Die Beschwerde ist begründet, soweit das IGE die Qualifi ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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