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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 452  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Anfechtbar sind gemäss Art. 288 SchKG alle Rechtshandlung ...
3. Die Voraussetzung der Gläubigerschädigung hat das Ha ...
3.1 Eine Schädigung der Gläubiger tritt in der Regel ni ...
3.2 Den angefochtenen Rückzahlungen von insgesamt 80 Mio. Fr ...
3.3 Aus den dargelegten Gründen muss die Voraussetzung der G ...
4. Der Tatbestand gemäss Art. 288 SchKG setzt weiter voraus, ...
4.1 Schädigungsabsicht liegt vor, wenn der Schuldner vorauss ...
4.2 Voraussetzung des Tatbestandes gemäss Art. 288 SchKG ist ...
4.3 Schädigungsabsicht und deren Erkennbarkeit durch Organe  ...
5. Das Handelsgericht hat die Rechtslage zutreffend dargestellt,  ...
5.1 Das Handelsgericht hat festgehalten, die SAirGroup habe in er ...
5.2 Nach der Rechtsprechung hat die Anfechtungsklage nicht zum Zw ...
5.3 Die Lehre hat der Praxis mehrheitlich zugestimmt. Wenn versuc ...
5.4 Die weitergehende Rechtsauffassung des Handelsgerichts kann n ...
5.5 Insgesamt besteht kein sachlicher Grund, von der bisherigen R ...
6. Bei objektiver Betrachtungsweise kann auf Grund des festgestel ...
6.1 Ein Beitrag zur Sanierung muss zwar nicht zwingend in der Gew ...
6.2 Die Darlehensrückzahlungen standen für die SAirGrou ...
6.3 Aus den dargelegten Gründen kann nicht auf die Rechtspre ...
7. Das Handelsgericht hat ausdrücklich offengelassen, ob und ...
7.1 Die Vorgehensweise des Handelsgerichts ist zwar nicht unzul&a ...
7.2 In tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass sich die SAir ...
7.3 In Kenntnis der schwierigen Finanzlage verfolgte die SAirGrou ...
7.4 Für die Beurteilung der Schädigungsabsicht ist insg ...
7.5 Aus den dargelegten Gründen muss die Voraussetzung der S ...
8. Das Handelsgericht hat die Erkennbarkeit der Schädigungsa ...
8.1 In tatsächlicher Hinsicht steht fest, dass die SAirGroup ...
8.2 Für die Zeit nach der ersten Darlehensrückzahlung s ...
8.3 Zwischen der zweiten und der dritten Darlehensrückzahlun ...
8.4 Neben vielen einzelnen Indizien, die rechtlich so oder anders ...
8.5 Aus den dargelegten Gründen muss die Erkennbarkeit der S ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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