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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 406  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Vorinstanz führte vorweg aus, das IGE habe seine Verf ...
3. Das Rotkreuzgesetz regelt in Art. 1 ff. die erlaubte Verwendun ...
4. Die Vorinstanz verneinte, dass mit den angemeldeten Zeichen ei ...
Erwägung 5
5.1 Das IGE rügt, die Vorinstanz habe den Begriff der Verwec ...
5.2 Das Rotkreuzgesetz verfolgt in Ausführung der Genfer Abk ...
5.3 Die vorstehend herausgearbeiteten Grundsätze stehen im E ...
5.4 Der Vollständigkeit halber ist darauf hinzuweisen, dass  ...
6. Es ist demnach zu prüfen, ob die vom Beschwerdegegner hin ...
6.1 Die Vorinstanz erwog, beiden strittigen Anmeldungen sei gemei ...
6.2 Die Bildelemente in den Zeichen des Beschwerdegegners erschei ...
6.2.1 Der Schutzbereich für das beantragte Zeichen des Besch ...
6.2.2 Hinsichtlich der beantragten Marke Nr. 55440/2005, die den  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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