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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 326  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Das Obergericht ist im Wesentlichen zum Ergebnis gelangt, dass ...
3.1 Die Beschwerdegegnerin hat in der Schweiz - ihrem Wohnsitzsta ...
3.2 Es ist zu Recht unbestritten, dass sich die Zuständigkei ...
3.3 Die Zuständigkeit des schweizerischen Eheschutzrichters  ...
3.4 Nichts anderes lässt sich aus dem von beiden Parteien so ...
3.5 Der Beschwerdeführer behauptet allerdings, dass die Vori ...
3.5.1 Im bereits erwähnten Urteil aus dem Jahre 1991 hat das ...
3.5.2 Der Einwand des Beschwerdeführers, die Voraussetzungen ...
3.6 Nach dem Dargelegten liegt keine Verletzung der Regeln ü ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.04.2024, durch:
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