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Informationen zum Dokument  BGE 134 III 314  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Vorinstanz ist bei der Prüfung der Frage, ob die Mark ...
2.1 Die Beschwerdeführerin bringt vor, dass am Grossbuchstab ...
2.2 Die Beschwerdegegnerin stellt sich auf den Standpunkt, die Be ...
2.3 Im Zentrum des vorliegenden Verfahrens steht die Frage, ob ei ...
2.3.1 Gemäss Art. 1 Abs. 2 MSchG kommen als Marken insbesond ...
2.3.2 Da es sich bei einem einzelnen Buchstaben wie dem Grossbuch ...
2.3.3 Elementare Zeichen werden als im wirtschaftlichen Verkehr u ...
2.3.4 Bereits unter Geltung des aMSchG hatte das Bundesgericht al ...
2.3.5 Es ergibt sich, dass ein alleinstehender Buchstabe nach Art ...
2.4 Im vorliegenden Fall bejahte die Vorinstanz ausgehend von der ...
2.5 Zusammenfassend ergibt sich, dass der alleinstehende Grossbuc ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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