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Informationen zum Dokument  BGE 133 III 273  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Im vorliegenden Berufungsverfahren ist umstritten, ob das Vide ...
3.1 Art. 12 Abs. 1bis aURG wurde durch Art. 36 Abs. 3 des Bundesg ...
3.2 Der Sinn des hier anwendbaren Art. 12 Abs. 1bis aURG ist durc ...
3.2.1 Nach dem Gesetzeswortlaut (grammatikalische Auslegung) find ...
3.2.2 Aufschlussreicher als die Gesetzesauslegung nach dem Wortla ...
3.2.3 Zum gleichen Ergebnis führt eine Auslegung der umstrit ...
3.2.4 Zum gleichen Ergebnis führt schliesslich auch eine Erm ...
3.3 Im Ergebnis kann somit festgehalten werden, dass sich Video-  ...
4. Da aus den dargelegten Gründen die Sonderregelung von Art ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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