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Informationen zum Dokument  BGE 133 III 189  Materielle Begründung

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3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Zu prüfen bleibt der Einwand der Beklagten, das strittige ...
3.1 Ein Design weist keine Eigenart auf, wenn es sich nach dem Ge ...
3.2 Nach der Botschaft vom 16. Februar 2000 (BBl 2000 S. 2739 f.) ...
3.3 Entsprechend hat das Bundesgericht für die Definition de ...
3.4 Wenn unter der Geltung des DesG von "origineller Gestaltung"  ...
Erwägung 4
4.1 Nach den Feststellungen der Vorinstanz handelt es sich beim k ...
4.2 Nach Einschätzung der Vorinstanz wird das Design der Kl& ...
5. Die Beklagte rügt in der Berufung in zweierlei Hinsicht e ...
5.1 Zum einen macht sie in der Berufung mit Aktenhinweis geltend, ...
5.1.1 Der Entscheid über die Rechtsfrage der Schutzfähi ...
5.1.2 Welches Fachwissen erforderlich sein soll, um auf die darge ...
5.2 Eine weitere Verletzung von Art. 8 ZGB sieht die Beklagte in  ...
5.2.1 Mit Bezug auf die weitere zum Vergleich angeführte, vo ...
5.2.2 Auch wenn das Gericht eine Behauptung weder als erwiesen no ...
6. Um das Vorliegen der Eigenart in Abrede zu stellen, bringt die ...
6.1 Nach Art. 4 lit. c DesG ist der Designschutz ausgeschlossen,  ...
6.1.1 In anderer Formulierung war ein entsprechender Ausschlussgr ...
6.1.2 In der Lehre wird aufgrund des Wortlauts von Art. 4 lit. c  ...
6.2 Die wichtigste Funktion einer Schmuckschatulle besteht in der ...
6.3 Unerheblich ist, ob die Wölbung gut sichtbar ist, wie di ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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