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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 668  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.3 Da als Vorinstanz keine richterliche Behörde entschieden ...
3. Die Vorinstanz hat die Genehmigung der von der Beschwerdef&uum ...
3.1 Gemäss Art. 940 Abs. 1 OR und Art. 21 HRegV hat der Regi ...
3.2 Eines der wichtigsten Prinzipien des Aktienrechts ist der Kap ...
3.2.1 Dem Schutz vor Emissionsschwindel dienen unter anderem die  ...
3.2.2 Die Vorinstanz legt in der angefochtenen Verfügung zut ...
3.2.3 Nach den von der Beschwerdeführerin eingereichten Unte ...
3.2.4 Das EHRA hat der umstrittenen kantonalen Eintragung mit der ...
3.3 Die Kapitalerhöhung wird von der Generalversammlung be s ...
3.3.1 Die Vorinstanz hat in ihrer Verfügung zutreffend festg ...
3.3.2 Die für den säumigen Aktionär in Art. 681 un ...
3.3.3 Das EHRA hat dem Eintrag die Genehmigung zutreffend auch da ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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