VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 132 III 503  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Organe des Beklagten sind gemäss Statuten die Generalvers ...
3. Nach Art. 75 ZGB können Vereinsbeschlüsse, die das G ...
3.1 Aktivlegitimiert ist die Klägerin als Vereinsmitglied, d ...
3.2 Die dreissigtägige Anfechtungsfrist läuft seit der  ...
3.3 Eine andere Frage ist, ob die Klägerin den Verfahrensman ...
4. Der Beklagte führt in seiner Berufungsschrift aus, er hab ...
4.1 Gemäss Art. 66 Abs. 1 ZGB werden Vereinsbeschlüsse  ...
4.2 Grundsätzlich gleich wie bei der Vereinsversammlung verh ...
4.3 Diese Folge hängt entgegen der Meinung des Beklagten nic ...
4.4 Im vorliegenden Fall liegt wie ausgeführt weder das Einv ...
4.5 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Statuten des Bekla ...
5. Es bleibt zu prüfen, inwiefern sich der festgestellte Man ...
5.1 Der Beklagte rügt eine Verletzung von Art. 75 ZGB. Es se ...
5.2 Das Obergericht hat dazu ausgeführt, dass das aufwä ...
5.3 Zunächst ist zu wiederholen, dass die Anfechtung rechtze ...
5.4 Der Verfahrensmangel ist vorliegend nicht bedeutungslos. Ein  ...
5.5 Daran ändert nichts, dass der Vorstand eine Versammlung  ...
5.6 Schliesslich vermag auch das deutliche Ergebnis der Generalve ...
5.7 Bei diesem Ergebnis erübrigt es sich, auf die Frage n&au ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).