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Informationen zum Dokument  BGE 132 III 155  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Die Kläger behaupten zur Hauptsache, der Besitz - und dam ...
4.1 Nach Art. 924 Abs. 1 ZGB kann ohne Übergabe der Besitz a ...
4.2 Im vorliegenden Fall haben nach verbindlicher Sachverhaltsfes ...
5. Die Kläger machen weiter geltend, das Hotelmobiliar sei i ...
5.1 Nach Art. 922 Abs. 2 ZGB ist die Übergabe der Sache voll ...
5.2 Im vorliegenden Fall sind beide Voraussetzungen nicht erf&uum ...
6. Als Nächstes stellt sich die Frage nach der Zulässig ...
6.1 Die Anerkennung der unselbstständigen Vindikationszessio ...
6.1.1 Das deutsche Recht - welches grundsätzlich wie das sch ...
6.1.2 Es stellt sich die Frage, ob das Gesetz eine zu füllen ...
6.1.3 Damit ist festzuhalten, dass durch die Abtretung des Heraus ...
6.2 Weiter ist zu entscheiden, ob die selbstständige Vindika ...
6.2.1 Das Bundesgericht hat sich bisher mit dieser Frage nur am R ...
6.2.2 In der Lehre ist die Frage der selbstständigen Abtretb ...
6.2.3 Das Eigentum als dingliches Recht zeichnet sich - neben der ...
6.3 Dementsprechend ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Kl ...
7. Damit ist als Letztes noch zu prüfen, ob der Abtretungs-  ...
7.1 Die Kläger können aus einer Bevollmächtigung n ...
7.1.1 E. bzw. seine Erben stützen ihren Eigentumserwerb auf  ...
7.1.2 Der Gerichtspräsident hat weiter festgehalten, die L.  ...
7.2 Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es bereits an einem g& ...

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch:
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