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Informationen zum Dokument  BGE 131 III 12  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Die konstitutionelle Prädisposition der geschädigten ...
4.1 Im vorliegenden Fall ist den Feststellungen der Vorinstanz ni ...
4.2 Die Vorinstanz hat der vorbestehenden Gesundheitsschädig ...
7. Der Klägerin wurde mit Verfügung vom 13. April 2000, ...
7.1 Das Privileg des Quotenvorrechts soll die geschädigte Pe ...
7.2 Eine ereignisbezogene Kongruenz ist im vorliegenden Fall ohne ...
7.3 Die sachliche Kongruenz der Rente der eidgenössischen In ...
7.4 Für die zeitliche Kongruenz ist davon auszugehen, dass s ...
7.5 Für den (bisherigen, vorübergehenden) Schaden der K ...
7.6 Den künftigen Haushaltsschaden hat die Vorinstanz in zwe ...
8. Die Vorinstanz hat eine Genugtuung von Fr. 40'000.- als angeme ...
9. Die Vorinstanz hat den Schadenszins bis zum Urteil aufgerechne ...
9.1 Zum Schaden gehört nach konstanter Rechtsprechung der Zi ...
9.2 In der Lehre wird BGE 97 II 123 teilweise als aktuelle Rechts ...
9.3 Mit der herrschenden Lehre ist davon auszugehen, dass die eig ...
9.4 Die Aufrechnung des Schadenszinses und dessen kumulative Verz ...
9.5 Dabei ist selbstverständlich, dass bei einer Kapitalisie ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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