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Informationen zum Dokument  BGE 130 III 591  Materielle Begründung

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5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Die Vorinstanz verpflichtete die Beklagten, den dem Kläge ...
2. Nach den tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz konn ...
3. Unter Zins ist die Vergütung zu verstehen, die ein Gl&aum ...
3.1 Der vertragliche Schadenersatzanspruch aus Schlechterfül ...
3.2 Die Vorinstanz verletzte somit Bundesrecht, indem sie dem Kl& ...
4. Zu beachten ist dabei, dass bei einer Berechnung des Schadens  ...
5. In der Anschlussberufung beanstandet der Kläger, dass die ...
5.1 Die Vorinstanz stellte in tatsächlicher Hinsicht fest, d ...
5.2 Nach Art. 44 Abs. 1 OR, der gemäss Art. 99 Abs. 3 OR auc ...
5.3 Der Kläger rügt zunächst, die Vorinstanz habe  ...
5.4 Der Kläger macht insoweit geltend, die Vorinstanz habe A ...
5.5 Der Kläger bestreitet sodann, dass es sich beim Architek ...
5.5.1 Haben mehrere Personen einen Schaden gemeinsam verschuldet, ...
5.5.2 Im vorliegenden Fall hat der Kläger als Bauherr der Be ...
5.5.3 Der vom Kläger angerufene Art. 403 Abs. 2 OR sieht vor ...
5.5.4 Hat der Architekt D. bei der Ausübung der Rechte des K ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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