VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 130 III 537  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Gemäss Art. 125 Abs. 1 ZGB besteht Anspruch auf nacheheli ...
2.1 Das Obergericht hat den gebührenden Unterhalt ausgehend  ...
2.2 Dass das Obergericht den "gebührenden Unterhalt" im Sinn ...
2.3 Die Parteien leben nunmehr seit rund zehn Jahren getrennt und ...
2.4 Das Obergericht hat von Beginn an nur bedarfsdeckende Unterha ...
2.5 Nach dem Gesagten muss von einem monatlichen Bedarf der Bekla ...
3. Einen nachehelichen Unterhaltsbeitrag kann nur der Ehegatte fo ...
3.1 Das Obergericht ist davon ausgegangen, die Beklagte sei bei i ...
3.2 Unter dem Titel "Die Wirkungen der Ehe im allgemeinen" regeln ...
3.3 Gemäss den verbindlichen Feststellungen des Obergerichts ...
3.4 Zu prüfen bleibt, ob es der Beklagten ab Dezember 2000 z ...
3.5 Aus den dargelegten Gründen muss die Berufung der Beklag ...
4. Unter Berufung auf den Grundsatz der Einheit des Scheidungsurt ...
5. Nach Auffassung der Beklagten gebietet der Grundsatz der Einhe ...
5.1 Nach bisherigem Recht besagt der Grundsatz der Einheit des Sc ...
5.2 Der schon bisher kraft ungeschriebenen Bundesrechts geltende  ...
5.3 Aus den dargelegten Gründen kann auf die Berufung nicht  ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).