VerfassungsgeschichteVerfassungsvergleichVerfassungsrechtRechtsphilosophie
ÜbersichtWho-is-WhoBundesgerichtBundesverfassungsgerichtVolltextsuche...

Informationen zum Dokument  BGE 130 III 328  Materielle Begründung

1. Bearbeitung
    Texterfassung:  [nicht verfügbar]
    Formatierung:  [nicht verfügbar]
    Revision:  [nicht verfügbar]

2. Abruf & Rang

3. Zitiert durch:

4. Zitiert selbst:

5. Besprechungen:

6. Zitiert in Literatur:

    [nicht verfügbar]
7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
3. Als Zeichen im Gemeingebrauch ist die umstrittene Form nach Ar ...
3.1 Verkehrsdurchsetzung bedeutet, dass eine bestimmte Form Kennz ...
3.2 Die Beschwerdeführerin ist der Auffassung, die Rekurskom ...
3.3 Nach den Feststellungen im angefochtenen Entscheid begnü ...
3.4 Es ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden, dass das IGE um  ...
3.5 Es bleibt zu prüfen, ob die Vorinstanz eine offensichtli ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
© 1994-2024 Das Fallrecht (DFR).