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Informationen zum Dokument  BGE 129 III 702  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Die Beklagte rügt einzig, die Vorinstanz habe die seitens ...
2.1 Mit der Bürgschaft übernimmt der Interzedent gegen& ...
2.2 Bürgschaft wie kumulative Schuldübernahme bewirken  ...
2.3 Es ist als Inkohärenz der Rechtsordnung zu werten, dass  ...
2.4 Die Vorinstanz hat vorliegend keine Feststellungen darüb ...
2.4.1 Davon ausgehend, dass die gewählten Bezeichnungen von  ...
2.4.2 Als geschäftsgewandt in diesem Sinn anzusehen sind Ges ...
2.4.3 Bei nicht geschäftsgewandten Vertragsbeteiligten darf  ...
2.5 Wo - wie vorliegend - der Vertragstext keine entsprechende Er ...
2.6 Die akzessorische Bürgschaft unterscheidet sich von der  ...
2.7 Nach dem angefochtenen Urteil sind vorliegend auch keine ande ...
2.8 Der einzige Grund, weshalb die Beklagte eine zusätzliche ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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