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Informationen zum Dokument  BGE 129 III 380  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
2. Nach Art. 337 OR kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer das ...
2.1 Eine fristlose Entlassung ist nur bei besonders schweren Verf ...
2.2 In aller Regel liegt der wichtige Grund in einer Vertragsverl ...
Erwägung 3
3.1 Die Vorinstanz ist richtigerweise davon ausgegangen, dass ein ...
3.2 Vorliegend hat sich kein Vorfall ereignet, der die geforderte ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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