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Informationen zum Dokument  BGE 129 III 335  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Die Klägerin macht die nach Art. 54 Abs. 1 des Bundesgese ...
Erwägung 2
2.1 Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Be ...
2.2 Die Antwort auf die Frage, ob Art. 333 OR auch bei Über ...
3. Die Beklagte hat die Betriebsaktiven der Einzelfirma Metallbau ...
4. Das Gesetz ist in erster Linie aus sich selbst, d.h. nach Wort ...
5. Wie bereits erwähnt, äussern sich weder der Wortlaut ...
5.1 Der Zweck von Art. 333 Abs. 1 OR in der Fassung vom 25. Juni  ...
5.2 Der Absatz 3 von Art. 333 OR über die Solidarhaftung von ...
5.3 Die Vorinstanz ging mit einem überwiegenden Teil der Leh ...
Erwägung 5.4
5.4.1 Zweck der solidarischen Haftung der alten und neuen Arbeitg ...
5.4.2 Eine weitere Funktion der Solidarhaftung des Betriebserwerb ...
5.5 Die Klägerin bestreitet nicht grundsätzlich, dass e ...
5.5.1 Wie auch die Klägerin anerkennt, müsste eine &Uum ...
5.5.2 Diesen Fällen sind diejenigen gegenüberzustellen, ...
5.5.3 Für die übernommenen Arbeitnehmer bzw. die Arbeit ...
5.5.4 Zu berücksichtigen ist ein weiterer Gesichtspunkt. Zie ...
5.5.5 Zusammenfassend führt eine Solidarhaftung des Erwerber ...
5.6 Auch bei systematischer Betrachtung im Zusammenhang mit dem K ...
5.7 Die Klägerin befürchtet, dass die Verneinung der So ...
5.8 Im Hinblick auf den mit der Revision 1993 angestrebten Zweck  ...
6. Für eine Nichtanwendung von Art. 333 Abs. 3 OR im Konkurs ...
7. Einer entsprechenden Auslegung ist auch deshalb der Vorzug zu  ...
8. Zusammenfassend hat die Vorinstanz kein Bundesrecht verletzt,  ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch:
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