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Informationen zum Dokument  BGE 128 III 454  Materielle Begründung

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6. Zitiert in Literatur:

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Die Eidgenössische Rekurskommission für Geistiges Ei ...
2. Nach Art. 5 Abs. 1 des Madrider Abkommens über die intern ...
2.1 Als freihaltebedürftiges Gemeingut im Sinne von Art. 2 l ...
2.1.1 Die Namen von Städten, Ortschaften, Talschaften, Regio ...
2.1.2 Fantasiezeichen, die von den massgebenden Abnehmerkreisen - ...
2.1.3 In ähnlichem Sinne braucht eine bekannte geografische  ...
2.1.4 Typenbezeichnungen, die nicht die Meinung aufkommen lassen, ...
2.1.5 Herkunftsangaben, die sich im Verkehr als Kennzeichen f&uum ...
2.1.6 Herkunftsbezeichnungen, die sich zu Gattungsbezeichnungen g ...
2.2 Irreführend ist eine Marke unter anderem dann, wenn sie  ...
3. Die Rekurskommission erwog, die Bezeichnung YUKON sei keine un ...
Erwägung 4
4.1 Die Beschwerde ist unbegründet. Die Vorinstanz musste au ...
4.2 Dem Wort YUKON ist der Markenschutz für die beanspruchte ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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