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Informationen zum Dokument  BGE 127 III 365  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. In rechtlicher Hinsicht ist unbestritten, dass auf die vorlieg ...
2. In Bezug auf die Substanziierung des Schadens erwog die Vorins ...
3. Die Vorinstanz hiess die Widerklage der Beklagten auf Bezahlun ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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