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Informationen zum Dokument  BGE 125 III 368 - Redaktorin  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 2
2.- Das Bundesgesetz vom 24. März 1995 über die Gleichstellung vo ...
Erwägung 3
3.- Nach Art. 4 Abs. 2 Satz 3 BV und Art. 3 GlG haben Arbeitnehme ...
Erwägung 4
4.- Nach Art. 6 GlG wird eine Lohndiskriminierung vermutet, wenn  ...
Erwägung 5
5.- Nicht diskriminierend sind nach der Rechtsprechung in der Reg ...
a) Die Vorinstanz ist der Beklagten nicht gefolgt, soweit diese z ...
b) Die Vorinstanz hat aufgrund besserer Leistungen einen höheren  ...
c) Einen für die Entlöhnung wesentlichen Unterschied erblickt die ...

Bearbeitung, zuletzt am 28.03.2024, durch: DFR-Server
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