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Informationen zum Dokument  BGE 123 III 233  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
1. Der Wortlaut des Art. 2 BGBB ist klar: "Dieses Gesetz gilt f&u ...
2. Der Richter ist an einen klaren und unzweideutigen Gesetzeswor ...

Bearbeitung, zuletzt am 25.04.2024, durch:
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