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Informationen zum Dokument  BGE 107 III 118  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Die Rekurrentin bestreitet nicht, dass sie innert der Frist vo ...
2. Abgesehen davon hätte die Klage vor dem Landgericht Saarb ...
3. Die Rekurrentin macht freilich geltend, sie habe vor dem Landg ...
4. Der Rekurs erweist sich somit als unbegründet. ...

Bearbeitung, zuletzt am 26.04.2024, durch:
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