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Informationen zum Dokument  BGE 103 III 8  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Die Konkursverwaltung ist zum Rekurs nur insoweit befugt, als  ...
2. Die Rekurslegitimation der Erben Fleischmann (im folgenden Rek ...
3. Die Rekurrenten sind der Ansicht, die Konkursverwaltung habe i ...

Bearbeitung, zuletzt am 27.04.2024, durch:
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