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Informationen zum Dokument  BGE 89 III 25  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Der durch das Bundesgesetz vom 23. März 1962 über de ...
3. den Preis bei sofortiger Barzahlung; ...
4. den Teilzahlungszuschlag in Franken; ...
5. den Gesamtkaufpreis; ...
6. jede andere dem Käufer obliegende Leistung in Geld oder W ...
2. Nichts Abweichendes folgt daraus, dass Art. 226 a Abs. 2 OR in ...
3. Erweist sich somit die Bemängelung des in diesem Vertrag  ...

Bearbeitung, zuletzt am 23.04.2024, durch:
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