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Informationen zum Dokument  BGE 88 III 103  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Laut Pfändungsurkunde leben die Schuldnerin und ihr Ehema ...
2. Die Vorinstanz nimmt in Übereinstimmung mit dem Betreibun ...
3. Die in Art. 92 Ziff. 1 SchKG genannten Gegenstände sind i ...
4. Mit Bezug auf die Gegenstände, die neben dem als unpf&aum ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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