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Informationen zum Dokument  BGE 87 III 79  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Das Bundesgericht zieht in Erwägung:
1. Im vorliegenden Berufungsverfahren kann keinesfalls ein Sachur ...
2. Indessen bedarf es keiner Abklärung dieses tatbestän ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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