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Informationen zum Dokument  BGE 87 III 33  Materielle Begründung

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Regeste
Sachverhalt
Die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer zieht in Erwägung:
1. Im Nachlassverfahren der Banken und Sparkassen gelten nach Art ...
2. Zu den Vorschriften über die Weiterziehung von Entscheide ...
3. Nach Art. 294 Abs. 1 SchKG hat die Nachlassbehörde bei ih ...
4. Im vorliegenden Falle hat die Vorinstanz verbindlich festgeste ...

Bearbeitung, zuletzt am 29.03.2024, durch:
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