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Informationen zum Dokument  BGE 50 III 141 - Faustpfandrecht im Konkurs  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Sachverhalt
A.
B.
C.
Auszug aus den Erwägungen:
Erwägung 1
1. Die Vorinstanz hat zu den Fragen nicht, mindestens nicht expli ...
Erwägung 2
2. Die Vorinstanz hat angenommen, das von der Klägerin in An ...
Erwägung 3
3. Die Vorinstanz hat die Anfechtungseinrede in Anwendung des Art ...
Erwägung 4
4. Die Zulassung von Widerklagen gegenüber Kollokationsklage ...
Erwägung 5
5. Aus der Gutheissung der Anfechtungseinrede folgt nach Art. 291 ...
Erwägung 6
6. Insoweit aber die Klägerin ihrer Rückgabepflicht nic ...
Erwägung 7
7. Mit dem letzten Widerklagebegehren verlangt die Beklagte die g ...
Demnach erkennt das Bundesgericht:

Bearbeitung, zuletzt am 24.04.2024, durch: Simone Jampen, A. Tschentscher
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