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Informationen zum Dokument  BGE 146 II 384  Materielle Begründung

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7. Markierte Gliederung:

Regeste
Sachverhalt
Aus den Erwägungen:
4. Gemäss Art. 87 BV ist die Gesetzgebung über den Eise ...
4.1 Mit dem auf den 1. Januar 2017 in Kraft getretenen Art. 9b EB ...
4.2 Im NNK legt der Bundesrat die Anzahl der Trassen pro Modellst ...
4.2.1 Das NNK unterscheidet bei der Trassennutzung nach den Verke ...
4.2.2 Die Festlegung des NNK erfolgt unter Berücksichtigung  ...
4.3 Die NNP werden von den Infrastrukturbetreiberinnen für  ...
4.4 Die Zuteilung konkreter Trassen erfolgt durch die Infrastrukt ...
6. Sowohl das UVEK als auch die Beschwerdeführerinnen machen ...
Erwägung 6.1
6.1.1 Nach Auffassung der Vorinstanz besteht in der vorliegenden ...
6.1.2 Das UVEK macht geltend, das bundesrätliche NNK bilde d ...
6.1.3 Die Beschwerdeführerinnen bringen vor, die Interessena ...
6.1.4 Die Beschwerdegegner bestreiten nicht, dass beide Verkehrsa ...
6.2 Zu beurteilen ist, ob auf der Ebene der NNP Raum für ein ...
6.2.1 Eine Interessenabwägung ist in erster Linie auf der Eb ...
6.2.2 Aus der Verbindlichkeit des NNK folgt, dass einerseits die  ...
6.3 Aus dem Netznutzungskonzept zum Ausbauschritt 2025 der Eisenb ...
6.3.1 Im Hinblick auf die Kapazitätssicherung im NNK 2025 be ...
6.3.2 Im Gegensatz zum NNK, dem alle beschlossenen Infrastrukturm ...
6.4 Gemäss Art. 19a Abs. 2 KPFV kann im NNK festgelegt werde ...
6.4.1 Der Bundesrat hat im NNK 2025 auf der Strecke Zürich O ...
6.4.2 Da der Bundesrat im NNK die dem Güterverkehr auf der S ...
6.4.3 Da der Bundesrat auf der Ebene des NNK dem Güterverkeh ...
6.5 Nach dem Dargelegten liegt im NNK ein Widerspruch im Sinne ei ...
7. Das UVEK sowie die Beschwerdeführerinnen beanstanden die  ...
Erwägung 7.1
7.1.1 Die Vorinstanz erwägt, aus den vorliegenden Akten gehe ...
7.1.2 Nach Auffassung des UVEK setzt die Vorinstanz ohne Not ihr  ...
7.1.3 Die Beschwerdeführerinnen bringen ebenfalls vor, die v ...
7.1.4 Die Beschwerdegegner halten die vorinstanzliche Interessena ...
7.2 Zunächst ist festzuhalten, dass die zur Kapazitätss ...
7.3 Sodann erweist sich die vorinstanzliche Interessenabwägu ...
7.3.1 Zwar ist es zutreffend, dass zusammen mit dem Erlass des Bu ...
7.3.2 Im Weiteren beachtet die Vorinstanz die Grundsätze zur ...
7.3.3 Im Rahmen der Interessenabwägung von besonderer Releva ...
7.3.4 Nach den unbestritten gebliebenen Feststellungen der Vorins ...
7.3.5 Im Lichte des Dargelegten ist nicht zu beanstanden, wenn di ...
7.4 Insoweit das UVEK die nach Einzelstunden differenzierte Siche ...
7.5 Zusammenfassend ergibt sich, dass die Einführung des Hal ...

Bearbeitung, zuletzt am 20.04.2024, durch:
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